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Behauptungen und Tatsachen: Menschenrechte, Teil 4
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Behauptungen und Tatsachen: Menschenrechte, Teil 4
19.02.2007 von Webmaster
Behauptung
"Die in israelischen Gefängnissen einsitzenden Araber werden geschlagen, gefoltert und ermordet."
Tatsache
Das Gefängnis ist für niemanden ein angenehmer Aufenthaltsort. Auch in amerikanischen Einrichtungen mehren sich die Klagen über die Behandlung von Gefangenen. Immerhin gehören die israelischen Gefängnisse wohl zu den am sorgfältigsten überprüften auf der ganzen Welt. So werden sie zum Beispiel regelmäßig von Vertretern des Roten Kreuzes und anderer Organisationen inspiziert.
Das israelische Gesetz untersagt die willkürliche Verhaftung von Bürgern. Angeklagte gelten bis zum Erweis ihrer Schuld als unschuldig und haben das Recht auf Haftprüfung und andere Schutzmaßnahmen. Es gibt in Israel keine politischen Gefangenen, und die israelische Gerichtsbarkeit ist unabhängig.
Manchmal wurden Häftlinge, insbesondere Araber, die verdächtigt wurden, in terroristische Aktivitäten verstrickt zu sein, unter Anwendung rigider Verhörmethoden befragt, was regelmäßig massive Kritik auslöste. Israels Oberster Gerichtshof traf daraufhin 1999 eine wegweisende Entscheidung, die eine Vielzahl von Misshandlungen wie heftiges Schütteln, schmerzhaftes Fesseln in verdrehten Positionen, längeren Schlafentzug und längeres Aussetzen an extreme Temperaturen verbietet.
Die Todesstrafe ist bisher nur ein einziges Mal verhängt worden, und zwar im Fall von Adolf Eichmann, einem der Hauptverantwortlichen für die "Endlösung". Noch kein einziger Araber wurde hingerichtet, auch nicht für die grausamsten Terrorakte.
Behauptung
"Israel nimmt friedliche Araber in Administrativhaft."
Tatsache
Israel hat bestimmte Gesetze von den Briten übernommen. Eines dieser Gesetze betrifft die Administrativ- oder Verwaltungshaft, die in Fällen, in denen die Sicherheit des Landes bedroht ist, unter bestimmten, genau festgelegten Bedingungen erlaubt ist. Der Inhaftierte hat das Recht, sich von einem Anwalt vertreten zu lassen, und kann beim Obersten Gerichtshof Berufung einlegen. Die Staatsanwaltschaft muss stichhaltige Gründe dafür vorlegen, dass das Gerichtsverfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden sollte. Oft sind die verantwortlichen Beamten der Ansicht, dass eine Beweisaufnahme im Rahmen einer öffentlichen Gerichtsverhandlung ihre Informanten bloßstellen und damit das Leben von Personen gefährden würde, die wichtige Hinweise auf geplante Terroranschläge geliefert haben.
Nach israelischer Praxis darf Administrativhaft nur bei Schwerverbrechern eingesetzt werden. Der Oberste Gerichtshof kann bereits getroffene Haftbeschlüsse widerrufen. Im Gegensatz zu diesem immerhin stark reglementierten Vorgang ist die Administrativhaft in weiten Teilen der arabischen Welt gar nicht nötig, weil die Festnahme von Personen ohne Anklageerhebung und Gerichtsverfahren dort gang und gäbe ist. Es gibt keine Anwälte, Menschenrechtsorganisationen oder unabhängige Medien, die dagegen protestieren könnten. Sogar in den Vereinigten Staaten mit ihren außergewöhnlich liberalen Kautionsbestimmungen werden Häftlinge manchmal längere Zeit in Untersuchungshaft gehalten.
"Eine Demokratie wird nicht daran gemessen, wie ihre Soldaten - junge Männer und Frauen - unter extremer Anspannung reagieren. Eine Demokratie wird danach beurteilt, wie ihre Gerichtsbarkeit handelt, wie es in der leidenschaftlosen Nüchternheit der richterlichen Amtszimmer zugeht. Der israelische Oberste Gerichtshof und andere Gerichte haben sich in dieser Hinsicht als untadelig erwiesen. Zum ersten Mal in der Geschichte des Nahen und Mittleren Ostens gibt es eine unabhängige Rechtsinstanz, die bereit ist, die Klagen von Arabern anzuhören - und diese Instanz ist der Oberste Gerichtshof Israels." (Alan Dershowitz in der Rede auf der AIPAC Policy-Konferenz, 23. Mai 1989)
Quelle: Behauptungen und Tatsachen. Der arabisch-israelische Konflikt im Überblick, Mitchell G. Bard, Holzgerlingen 2002; http://www.jewishvirtuallibrary.org/jsource/German/cover.html
Quelle: „Newsletter der Botschaft des Staates Israel - Berlin“ vom 30. Januar 2007
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