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Israel Behauptungen und Tatsachen: Jerusalem, Teil 4
19.02.2007 von Webmaster




Behauptung
"Unter israelischer Oberherrschaft wurde die Religionsfreiheit in Jerusalem eingeschränkt."

Tatsache
Nach dem Krieg von 1967 hob Israel sämtliche diskriminierenden jordanischen Gesetze auf und formulierte eigene strenge Maßstäbe für die Sicherung eines ungehinderten Zugangs zu den religiösen Heiligtümern. "Wer irgendetwas unternimmt, das den Gläubigen der verschiedenen Religionen den freien Zugang zu ihren heiligen Stätten verwehrt oder verwehren könnte", so lautet das israelische Gesetz, "kann mit Gefängnis bis zu fünf Jahren bestraft werden." Die Verwaltung der verschiedenen heiligen Stätten übertrug der israelische Staat den betreffenden religiösen Körperschaften. So ist zum Beispiel der islamische Waqf für die Moscheen auf dem Tempelberg zuständig.
Die Schwesternschaft der Filles de la Charité vom l'Hospice Saint Vincent de Paul in Jerusalem wies wenige Monate, nachdem Israel die Stadt übernommen hatte, Vorwürfe gegen das Auftreten des israelischen Staats in Jerusalem zurück:
"Unsere Arbeit hier wurde durch das Wohlwollen der israelischen Behörden außerordentlich erleichtert ... und zwar nicht für uns selbst, sondern (was noch wichtiger ist) auch für die Araber, die unserer Fürsorge anvertraut sind. Der jüngste Krieg hat uns gezeigt, dass sowohl die israelischen Soldaten als auch die Zivilisten unsere aufrichtige Bewunderung verdienen." (Catholic Herald of London, 6.10.1967)
Der ehemalige amerikanische Präsident Jimmy Carter hob hervor, dass die Religionsfreiheit unter israelischer Herrschaft mehr Raum bekommen hat. Seiner Aussage nach besteht "kein Zweifel" daran, dass Israel besser über den Zugang zu den heiligen Stätten der Stadt wachte als Jordanien. "Heute haben alle ungehindert Zugang", so Carter, "was von 1948 bis 1967 nicht der Fall war." (Near Est Report, 2.4.1990)
Das amerikanische Außenministerium betonte, dass in Israel das Recht auf Religionsfreiheit gesetzlich verankert ist, obwohl der Staat keine Verfassung besitzt, und dass die Regierung dieses Recht in der Praxis im Allgemeinen respektiert. (Jahresbericht des Büros für Demokratie, Menschenrechte und Arbeit, 5.9.2000)

Behauptung

"Israel verwehrt Muslimen und Christen den freien Zugang zu ihren heiligen Stätten."

Tatsache
Seit 1967 sind Hunderttausende von Muslimen und Christen - viele davon aus den arabischen Staaten, die sich nach wie vor im Krieg mit Israel befinden - nach Jerusalem gekommen, um ihre heiligen Stätten zu besuchen. Auch die arabischen Führer dürfen diese Stätten jederzeit zum Gebet aufsuchen, wie es der ägyptische Präsident Anwar Sadat in der Al-Aksa-Moschee tat.
Nach der Lehre des Islam wurde der Prophet Mohammed auf wunderbare Weise von Mekka nach Jerusalem entrückt und stieg von dort in den Himmel auf. Durch den Felsendom und die Al-Aksa-Moschee, die beide aus dem 7. Jahrhundert stammen, kann Jerusalem zweifelsfrei als jener "ferne" Ort identifiziert werden, von dem im Koran die Rede ist, und deshalb ist es auch nach Mekka und Medina die heiligste Stätte des Islam. Die muslimischen Rechte auf den Tempelberg, die Stätte der beiden Schreine, wurden nicht angetastet. Obwohl der Tempelberg das höchste Heiligtum des Judentums ist, hat Israel ihn unter muslimischer Verwaltung belassen.
Für die Christen ist Jerusalem der Ort, an dem Jesus lebte, predigte, starb und auferweckt wurde. Die Kirche betont zwar stärker das himmlische als das irdische Jerusalem, doch die im Neuen Testament als Stätten von Jesu Wirken erwähnten Orte ziehen seit Jahrhunderten Pilger und Gläubige an. Zu diesen Stätten gehören die Grabeskirche, der Garten Gethsemane, die Stätte des Letzten Abendmahls und die Via Dolorosa mit den 14 Stationen des Kreuzweges.
Die Rechte der verschiedenen christlichen Kirchen als Hüter der heiligen Stätten des Christentums in Jerusalem wurden im 19. Jahrhundert festgeschrieben, als Jerusalem noch zum osmanischen Reich gehörte. Das damals getroffene Arrangement für die heiligen Stätten des Christentums in Jerusalem blieb auch während der Zeit des britischen Mandats in Kraft und wird noch heute von Israel respektiert.

Quelle: Behauptungen und Tatsachen. Der arabisch-israelische Konflikt im Überblick, Mitchell G. Bard, Holzgerlingen 2002; http://www.jewishvirtuallibrary.org/jsource/German/cover.html



Quelle: „Newsletter der Botschaft des Staates Israel - Berlin“ vom 16. Februar 2007


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