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Israel Behauptungen und Tatsachen: Jerusalem, Teil 4
19.02.2007 von Webmaster




Behauptung
"Unter israelischer Oberherrschaft wurde die Religionsfreiheit in Jerusalem eingeschr�nkt."

Tatsache
Nach dem Krieg von 1967 hob Israel s�mtliche diskriminierenden jordanischen Gesetze auf und formulierte eigene strenge Ma�st�be f�r die Sicherung eines ungehinderten Zugangs zu den religi�sen Heiligt�mern. "Wer irgendetwas unternimmt, das den Gl�ubigen der verschiedenen Religionen den freien Zugang zu ihren heiligen St�tten verwehrt oder verwehren k�nnte", so lautet das israelische Gesetz, "kann mit Gef�ngnis bis zu f�nf Jahren bestraft werden." Die Verwaltung der verschiedenen heiligen St�tten �bertrug der israelische Staat den betreffenden religi�sen K�rperschaften. So ist zum Beispiel der islamische Waqf f�r die Moscheen auf dem Tempelberg zust�ndig.
Die Schwesternschaft der Filles de la Charit� vom l'Hospice Saint Vincent de Paul in Jerusalem wies wenige Monate, nachdem Israel die Stadt �bernommen hatte, Vorw�rfe gegen das Auftreten des israelischen Staats in Jerusalem zur�ck:
"Unsere Arbeit hier wurde durch das Wohlwollen der israelischen Beh�rden au�erordentlich erleichtert ... und zwar nicht f�r uns selbst, sondern (was noch wichtiger ist) auch f�r die Araber, die unserer F�rsorge anvertraut sind. Der j�ngste Krieg hat uns gezeigt, dass sowohl die israelischen Soldaten als auch die Zivilisten unsere aufrichtige Bewunderung verdienen." (Catholic Herald of London, 6.10.1967)
Der ehemalige amerikanische Pr�sident Jimmy Carter hob hervor, dass die Religionsfreiheit unter israelischer Herrschaft mehr Raum bekommen hat. Seiner Aussage nach besteht "kein Zweifel" daran, dass Israel besser �ber den Zugang zu den heiligen St�tten der Stadt wachte als Jordanien. "Heute haben alle ungehindert Zugang", so Carter, "was von 1948 bis 1967 nicht der Fall war." (Near Est Report, 2.4.1990)
Das amerikanische Au�enministerium betonte, dass in Israel das Recht auf Religionsfreiheit gesetzlich verankert ist, obwohl der Staat keine Verfassung besitzt, und dass die Regierung dieses Recht in der Praxis im Allgemeinen respektiert. (Jahresbericht des B�ros f�r Demokratie, Menschenrechte und Arbeit, 5.9.2000)

Behauptung

"Israel verwehrt Muslimen und Christen den freien Zugang zu ihren heiligen St�tten."

Tatsache
Seit 1967 sind Hunderttausende von Muslimen und Christen - viele davon aus den arabischen Staaten, die sich nach wie vor im Krieg mit Israel befinden - nach Jerusalem gekommen, um ihre heiligen St�tten zu besuchen. Auch die arabischen F�hrer d�rfen diese St�tten jederzeit zum Gebet aufsuchen, wie es der �gyptische Pr�sident Anwar Sadat in der Al-Aksa-Moschee tat.
Nach der Lehre des Islam wurde der Prophet Mohammed auf wunderbare Weise von Mekka nach Jerusalem entr�ckt und stieg von dort in den Himmel auf. Durch den Felsendom und die Al-Aksa-Moschee, die beide aus dem 7. Jahrhundert stammen, kann Jerusalem zweifelsfrei als jener "ferne" Ort identifiziert werden, von dem im Koran die Rede ist, und deshalb ist es auch nach Mekka und Medina die heiligste St�tte des Islam. Die muslimischen Rechte auf den Tempelberg, die St�tte der beiden Schreine, wurden nicht angetastet. Obwohl der Tempelberg das h�chste Heiligtum des Judentums ist, hat Israel ihn unter muslimischer Verwaltung belassen.
F�r die Christen ist Jerusalem der Ort, an dem Jesus lebte, predigte, starb und auferweckt wurde. Die Kirche betont zwar st�rker das himmlische als das irdische Jerusalem, doch die im Neuen Testament als St�tten von Jesu Wirken erw�hnten Orte ziehen seit Jahrhunderten Pilger und Gl�ubige an. Zu diesen St�tten geh�ren die Grabeskirche, der Garten Gethsemane, die St�tte des Letzten Abendmahls und die Via Dolorosa mit den 14 Stationen des Kreuzweges.
Die Rechte der verschiedenen christlichen Kirchen als H�ter der heiligen St�tten des Christentums in Jerusalem wurden im 19. Jahrhundert festgeschrieben, als Jerusalem noch zum osmanischen Reich geh�rte. Das damals getroffene Arrangement f�r die heiligen St�tten des Christentums in Jerusalem blieb auch w�hrend der Zeit des britischen Mandats in Kraft und wird noch heute von Israel respektiert.

Quelle: Behauptungen und Tatsachen. Der arabisch-israelische Konflikt im �berblick, Mitchell G. Bard, Holzgerlingen 2002; http://www.jewishvirtuallibrary.org/jsource/German/cover.html



Quelle: �Newsletter der Botschaft des Staates Israel - Berlin� vom 16. Februar 2007


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