Behauptungen und Tatsachen: Menschenrechte, Teil 4
19.02.2007 von Webmaster
Behauptung
"Die in israelischen Gef�ngnissen einsitzenden Araber werden geschlagen, gefoltert und ermordet."
Tatsache
Das Gef�ngnis ist f�r niemanden ein angenehmer Aufenthaltsort. Auch in amerikanischen Einrichtungen mehren sich die Klagen �ber die Behandlung von Gefangenen. Immerhin geh�ren die israelischen Gef�ngnisse wohl zu den am sorgf�ltigsten �berpr�ften auf der ganzen Welt. So werden sie zum Beispiel regelm��ig von Vertretern des Roten Kreuzes und anderer Organisationen inspiziert.
Das israelische Gesetz untersagt die willk�rliche Verhaftung von B�rgern. Angeklagte gelten bis zum Erweis ihrer Schuld als unschuldig und haben das Recht auf Haftpr�fung und andere Schutzma�nahmen. Es gibt in Israel keine politischen Gefangenen, und die israelische Gerichtsbarkeit ist unabh�ngig.
Manchmal wurden H�ftlinge, insbesondere Araber, die verd�chtigt wurden, in terroristische Aktivit�ten verstrickt zu sein, unter Anwendung rigider Verh�rmethoden befragt, was regelm��ig massive Kritik ausl�ste. Israels Oberster Gerichtshof traf daraufhin 1999 eine wegweisende Entscheidung, die eine Vielzahl von Misshandlungen wie heftiges Sch�tteln, schmerzhaftes Fesseln in verdrehten Positionen, l�ngeren Schlafentzug und l�ngeres Aussetzen an extreme Temperaturen verbietet.
Die Todesstrafe ist bisher nur ein einziges Mal verh�ngt worden, und zwar im Fall von Adolf Eichmann, einem der Hauptverantwortlichen f�r die "Endl�sung". Noch kein einziger Araber wurde hingerichtet, auch nicht f�r die grausamsten Terrorakte.
Behauptung
"Israel nimmt friedliche Araber in Administrativhaft."
Tatsache
Israel hat bestimmte Gesetze von den Briten �bernommen. Eines dieser Gesetze betrifft die Administrativ- oder Verwaltungshaft, die in F�llen, in denen die Sicherheit des Landes bedroht ist, unter bestimmten, genau festgelegten Bedingungen erlaubt ist. Der Inhaftierte hat das Recht, sich von einem Anwalt vertreten zu lassen, und kann beim Obersten Gerichtshof Berufung einlegen. Die Staatsanwaltschaft muss stichhaltige Gr�nde daf�r vorlegen, dass das Gerichtsverfahren unter Ausschluss der �ffentlichkeit stattfinden sollte. Oft sind die verantwortlichen Beamten der Ansicht, dass eine Beweisaufnahme im Rahmen einer �ffentlichen Gerichtsverhandlung ihre Informanten blo�stellen und damit das Leben von Personen gef�hrden w�rde, die wichtige Hinweise auf geplante Terroranschl�ge geliefert haben.
Nach israelischer Praxis darf Administrativhaft nur bei Schwerverbrechern eingesetzt werden. Der Oberste Gerichtshof kann bereits getroffene Haftbeschl�sse widerrufen. Im Gegensatz zu diesem immerhin stark reglementierten Vorgang ist die Administrativhaft in weiten Teilen der arabischen Welt gar nicht n�tig, weil die Festnahme von Personen ohne Anklageerhebung und Gerichtsverfahren dort gang und g�be ist. Es gibt keine Anw�lte, Menschenrechtsorganisationen oder unabh�ngige Medien, die dagegen protestieren k�nnten. Sogar in den Vereinigten Staaten mit ihren au�ergew�hnlich liberalen Kautionsbestimmungen werden H�ftlinge manchmal l�ngere Zeit in Untersuchungshaft gehalten.
"Eine Demokratie wird nicht daran gemessen, wie ihre Soldaten - junge M�nner und Frauen - unter extremer Anspannung reagieren. Eine Demokratie wird danach beurteilt, wie ihre Gerichtsbarkeit handelt, wie es in der leidenschaftlosen N�chternheit der richterlichen Amtszimmer zugeht. Der israelische Oberste Gerichtshof und andere Gerichte haben sich in dieser Hinsicht als untadelig erwiesen. Zum ersten Mal in der Geschichte des Nahen und Mittleren Ostens gibt es eine unabh�ngige Rechtsinstanz, die bereit ist, die Klagen von Arabern anzuh�ren - und diese Instanz ist der Oberste Gerichtshof Israels." (Alan Dershowitz in der Rede auf der AIPAC Policy-Konferenz, 23. Mai 1989)